Erstgespräch
Das Erstgespräch dient v.a. dem beidseitigen Kennenlernen und ist unverbindlich. Wir besprechen dabei Ihre Anliegen und Sie bekommen die ersten Eindrücke von meiner Arbeitsweise. Im Erstgespräch werden Rahmenbedingungen wie Häufigkeit der Sitzungen oder Kosten besprochen. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll erscheint.
Das Erstgespräch dauert eine ganze Einheit und ist dementsprechend kostenpflichtig.
Zu Beginn der Behandlung klären wir zunächst Ihre Erwartungen und Wünsche ab, grenzen Problemebereiche ein und definieren gemeinsam Ziele.
Die Beratungs- bzw. Behandlungsdauer ist individuell unterschiedlich und immer von der jeweiligen Problemstellung abhängig. Die Art und Intensität der Symptomatik und die aktuelle Lebenssituation der Person spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Dauer richtet sich darüber hinaus nach individuell vereinbarten Zielen.
Verschwiegenheit
Während des gesamten Behandlungsprozesses gilt die gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht
(§ 37 Psychologengesetz 2013, BGBI. I Nr. 182/2013 sowie § 15 Psychotherapiegesetz, BGBI. Nr. 361/1990).
Ich versichere Ihnen, das Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden. Ausgenommen davon sind Daten, die zur Abbrechung mit Sozialversicherungsträgern weitergegeben werden müssen.
Kosten
Termin- & Absageregelung
Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich und können bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Andernfalls ist das Honorar für die versäumte Sitzung zur Gänze zu bezahlen. Eine Verlängerung der Sitzung bei Zuspätkommen ist nicht möglich.
Psychotherapie, Klinisch-psychologische Behandlung und Beratung, Selbsterfahrung
Einzelsitzung, 50 Min.: €100
Paarsitzung 75 Min.: €150
Supervision
Einzelsitzung: 45 Min.: €120
Verpflichtende Elternberatung
vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs.1a AußStrG:
Einzelsitzung 60 Min.: €100
Paarsitzung 90 Min.: €150
Für Psychotherapie gestatten die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen pro Einheit einen Kostenzuschuss (Bsp.: ÖGK € 33,70, SVS € 45, BVAEB € 46,60). Um diesen Kostenzuschuss zu erhalten, muss eine krankheitswertige psychische Störung vorliegen und Sie benötigen vor der 2. Einheit eine ärztliche Bestätigung. Außerdem muss auf der Honorarnote eine Diagnose nach ICD-10 angegeben werden.
Die Honorarnoten für die ersten 10 Einheiten können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen. Für den weiteren Bezug des Kostenzuschusses muss vor der 11. Einheit ein Antrag gestellt und bewilligt werden. Dieser beinhaltet einige Fragen zum Psychotherapieverlauf. Nach der Erstantragsprüfung durch die zuständige Krankenkasse kann der Kostenzuschuss für max. 50 weitere Psychotherapieeinheiten bewilligt werden. Die Verlängerungsanträge sind jedenfalls vor Ablauf der bewilligten Einheiten zu stellen.
Die Behandlungsplätze für "Psychotherapie auf Krankenschein" sind stark limitiert. Dementsprechend ist mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen.